• Smartphone-Spionage – ist das legal?

    Für eifersüchtige und extrem misstrauisch Partner gibt es häufig kaum noch Grenzen. Sie durchwühlen Schränke und Schubladen, reden heimlich mit Freunden oder engagieren einen Detektiv. Der legitime Anspruch auf Privatsphäre gilt plötzlich nicht mehr und wird aufs Gröbste verletzt. Die Vernunft hat dann plötzlich nichts mehr zu melden, weil sie von niederen Instinkten zum Schweigen gebracht wird.


    Abbildung 1: Drohnen sind ein schönes Spielzeug, um Fotos oder Videos von oben zu machen. Wer sie nutzt, um andere damit auszuspionieren, macht sich strafbar. Bildquelle: Pixabay

    Als Hilfsmittel dienen dann nicht selten Überwachungsgeräte. Im Handel gibt es sogar Komplett-Sets, die aus der Spionage-Software fürs Handy und einem Cloudservice bestehen. Damit lassen sich alle möglichen Daten eines Handys ausspionieren und auf einem Server in der Cloud speichern. Damit ist es sogar möglich, Standortdaten, Gespräche, Chats und Fotos in Echtzeit zu überwachen. Dass der Einsatz dieser speziellen Software verboten ist, hindert viele nicht daran, sie dennoch einzusetzen. Auf genau diese niederen Instinkte setzen die Anbieter von dubioser Spionage-Software und -Apps für das Smartphone. Die Hersteller werben teilweise sogar damit, dass der Partner sogar ein Recht hat, alles vom anderen zu wissen.

    Überwachung Dritter ist illegal

    Abhörgeräte zu kaufen ist per se nicht illegal. Wer sich Abhörtechnik zum Spaß anschafft, hat nichts zu befürchten. Wer sie allerdings heimlich platziert, um damit unbemerkt Gespräche abzuhören, Chats mitzulesen, den Standort einer anderen Person zu verfolgen oder ähnliches, macht sich strafbar. In § 201 StGB ist der persönliche Lebensbereich jedes Menschen geschützt. Dabei handelt es sich um eine Strafvorschrift für den Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, und zwar ganz konkret den Schutz des gesprochenen Wortes, wenn es sich um nicht öffentliche Gespräche handelt, also jede private Unterhaltung. Es ist weder gestattet, Gespräche unbefugt abzuhören noch sie aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Nur die Polizei oder andere Ermittlungsbehörden dürfen diese Technik anwenden. Allerdings dürfen sie das nur dann, wenn eine entsprechende richterliche Anordnung und damit ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.

    Abhörgeräte finden – geht das?

    Wer befürchtet, dass jemand anderes Abhörtechnik versteckt hat oder Spionagesoftware installiert hat, versucht natürlich, diese aufzuspüren. Doch das ist gar nicht so einfach. Kaum jemand ist mit den im Handel erhältlichen und bezahlbaren Mitteln dazu in der Lage, digitale Wanzen oder Peilsender zu finden. Die Suchgeräte, die es im Handel gibt, taugen in der Regel nicht sehr viel. Denn für die Suche nach dem Spion im eigenen Haus ist eine umfassende und teure Ausrüstung notwendig. In diesen Fällen ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen. Profis, wie der Technische Abschirmdienst der Detektei Lentz in Bremen, haben die notwendige Ausbildung als Abhörschutztechniker, das nötige Equipment, die Suchtechnik und auch die Erfahrung, sie richtig anzuwenden. Sie finden Abhörtechnik, Transmitter, Spy-Recorder, Funk-Minisender, GPS und weitere Abhörtechnik.

    Gilt das auch für GPS-Tracker?


    Abbildung 2: Auch durch GPS kann man andere abhören. Bildquelle: Pixabay

    GPS-Tracker sind ähnlich wie Spionagewanzen ein Hilfsmittel, um andere Menschen zu überwachen. Per Gesetz ist es allerdings verboten, fremde Fahrzeuge oder fremde Personen heimlich per GPS-Ortung zu überwachen. Auch dieses Mittel darf nur der Staat anwenden und auch nur dann, wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regelung. Der Bundesgerichtshof erlaubt sie ausnahmsweise, wenn eine notwehrähnliche Lage vorliegt. Zum eigenen Gebrauch sind die GPS-Sender gestattet, beispielsweise als Fahrtenbuch oder zum Schutz gegen Diebstahl.

    Warum gibt es Minisender einfach zu kaufen, wenn die Anwendung illegal ist?

    Für Abhörwanzen gibt es nicht nur illegale Möglichkeiten der Anwendung. Sie können auch einen legalen Zweck erfüllen, sodass der Anwender nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

    Ein Beispiel ist die Anwendung einer Abhörwanze in der eigenen Ferienwohnung. Damit können die Eigentümer die Wohnung aus der Ferne überwachen, ob beispielsweise Unbefugte in der Wohnung sind. Eine weitere Möglichkeit sind Minisender, die mit Mikrofon ausgestattet sind. Sie lassen sich als Babyphon einsetzen, um Babys damit zu überwachen. Sie lassen sich auch als Voice Recorder, beispielsweise als Diktiergerät verwenden.


    Wie sieht eine Abhörwanze überhaupt aus?


    Abbildung 3: Es gibt heutzutage schier unzählige Versionen von Abhörwanzen, sogar mit Tarnung. Bildquelle: Pixabay

    Wer sich auf die Suche nach Abhörtechnik bei sich zu Hause machen will, muss natürlich wissen, wie die Technik aussehen kann. Es gibt sie in ganz verschiedenen Formen und von außen ist in der Regel nicht erkennbar, dass es sich um ein Gerät zum Abhören handelt. Meist sind sie verborgen in Alltagsgegenständen. Das kann ein USB-Stick mit Abhörfunktion sein, eine Uhr, die Kamera und Mikrofon eingebaut hat. Ein heimlicher Sender kann sich in einem Ladegerät verstecken. Es gibt noch viele weitere gute Tarnungen. Sie eignen sich allesamt für die Überwachung fremder Räume.

    Die verwendete Technik kann dabei ganz verschieden sein. Die Minisender senden die Signale per Funk auf einer bestimmten Frequenz. Je nach Reichweite kann der Empfänger in unmittelbarer Nähe sein. Bei einer gezielten Abhöraktion nutzen die Täter meistens einen Speicher mit viel Speicherplatz, um die Gespräche aufzuzeichnen, oder sie hören direkt mit. Es gibt auch speziell getarnte GSM-Abhörgeräte. Dabei handelt es sich um Abhörgeräte, die das Signal per GSM-Handy-Netz übertragen. Der Empfänger kann sich theoretisch fast überall auf der Welt aufhalten und mit einem Handy oder Telefon die Gespräche mithören. Bild und Ton kommen dabei in guter Qualität an, Bilder oft sogar in HD-Qualität.