• Musik-Streaming ist legal und sogar offline möglich

    Statt sich CDs oder MP3s zu kaufen, greifen immer mehr Menschen auf Dienste zurück, die das Musik-Streaming anbieten. Dies ist eine neue Möglichkeit, um Zugriff auf Millionen von Songs zu haben. Allerdings wirft dies auch zahlreiche Fragen auf. Die Antworten zu den häufigsten Fragen sind im folgenden Text aufgeführt.


    1. Wie funktioniert Musik-Streaming?
    2. Ist es legal, Musik zu streamen?
    3. Auf welchen Geräten kann ich damit Musikhören?
    4. Wie ist die Klangqualität?
    5. Kann ich die Musik auch offline hören?


    Abbildung 1: Musikstreaming löst nach und nach die CDs ab - vor allem beim mobilen Hören

    1. Wie funktioniert Musik-Streaming?

    Um Musik per Stream zu hören, ist zu allererst eine Internetverbindung wichtig. Mit dieser wird die Musik in kleinen Datenpaketen an den PC versandt, der diese abruft und abspielt. Für den Nutzer klingt es aber wie ein ganzes Lied und nicht wie einzelne Pakete. Dies ist durch die temporäre Speicherung möglich: Der Computer legt die Datenpakete in einem temporären Verzeichnis ab und löscht dieses kurz nach dem Hören des Lieds wieder. So wird der Speicherplatz des PCs nicht belastet und das Lied ist ohne Unterbrechungen anzuhören. Musik-Streaming ist zudem nicht mit dem Radiostream zu verwechseln: Beim Streamen von Musik kann sich der Nutzer eigene Playlists zusammenstellen, beim Internetradio kann er dies nicht. Die Streaming-Dienste für Musik finanzieren sich einerseits durch Werbung und andererseits durch kostenpflichtige Abonnements. Die meisten Funktionen sind aber oft auch kostenlos zu nutzen - nur Werbeeinblendungen kann es dann eventuell geben.


    2. Ist es legal, Musik zu streamen?

    In Deutschland können die Streaming-Dienste ohne Probleme genutzt werden, berichtet www.musikindustrie.de. Alle hierzulande zugänglichen Anbieter sind von den Musikfirmen lizenziert und entrichten ihre Beiträge an die zuständige Verwertungsgesellschaft, wie beispielsweise die GEMA. Dazu kommt, dass der Nutzer keine Lieder herunterlädt. Die Datenpakete werden sofort nach dem Anhören wieder gelöscht, sodass keine Daten des Lieds auf dem PC erhalten bleiben.

    3. Auf welchen Geräten kann ich damit Musikhören?



    Das Streaming funktioniert mittlerweile nicht nur auf dem PC, sondern auch auf Smartphones und Tablet-Computern. Wichtig ist, dass der jeweilige Anbieter eine App dafür zur Verfügung stellt. Das Streamen über den Browser klappt meist nicht, da auch für den PC oft eine Anwendung bereitgestellt wird, über die der Nutzer seine Musik steuern kann. Die Webseite der Streaming-Dienste bieten meist nur News zu Musikthemen und einen Download-Link der Anwendung. Ein gutes Beispiel dafür ist Musik mobile mit Ampya: Der Anbieter bietet auf seiner Homepage umfangreiche News zu Musikthemen und für das Streamen eine extra Anwendung für Smartphones oder Tablet-PCs.

    4. Wie ist die Klangqualität?

    Klang ist wichtig beim Musikhören. Dies ist auch beim Stream nicht anders. Allerdings kann sich die Klangqualität erheblich unterschieden - je nachdem, mit welcher Geschwindigkeit der Nutzer im Internet unterwegs ist und zum Teil auch, welches Paket er von dem Anbieter nutzt. Die kostenpflichtigen Abonnements weisen oft eine bessere Qualität auf als die kostenfreien.


    5. Kann ich die Musik auch offline hören?

    Das Internet umgibt Menschen mittlerweile beinahe ständig. Immer mehr gehen mobil ins Netz, wie dieser Bericht darstellt. Trotzdem greifen viele aber gern auch offline auf ihre Musik zu. Aufgrund der begrenzten Bandbreite beim Surfen mit dem Handy ist dies verständlich. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten viele Streaming-Dienste deswegen auch die Musik offline an. Meistens ist dafür ein Premium-Abonnement notwendig. Der Nutzer kann die gewünschten Alben auf sein Smartphone oder seinen PC herunterladen. Allerdings kann er diese nur so lange nutzen, wie er auch das Premium-Abonnement hat. Kündigt er dieses, kann er keine der heruntergeladenen Stücke mehr anhören. Diese sind eben durch den Anbieter nur geliehen und nicht gekauft.


    Bilder:
    Abbildung 1: Lupo / pixelio.de
    Abbildung 2: Alexandra H. / pixelio.de