Hallo nochmal,

ich selbst wüsste nicht was trotz des baldigen Verkaufsverbotes gegen das Samsung Galaxy S2 sprechen würde. Den wie ich schon in den oben genannten Thread erwähnte:

Ist der Besitz und die Nutzung nach Eintritt des Verkaufsverbotes ja nicht Strafbar.

Strafbar würdest du dich wenn nur machen, wenn du das Gerät wieder verkaufen würdest sobald die Vermarktung ( Verkaufsverbot ) in Kraft getretten ist.

Gruß,
Sweet Devil