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Hallo nochmal,
ich selbst wüsste nicht was trotz des baldigen Verkaufsverbotes gegen das Samsung Galaxy S2 sprechen würde. Den wie ich schon in den oben genannten Thread erwähnte:
Ist der Besitz und die Nutzung nach Eintritt des Verkaufsverbotes ja nicht Strafbar.
Strafbar würdest du dich wenn nur machen, wenn du das Gerät wieder verkaufen würdest sobald die Vermarktung ( Verkaufsverbot ) in Kraft getretten ist.
Gruß,
Sweet Devil
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