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Verfahren haben "keine aufschiebende Wirkung"
Der für April 2010 geplante Versteigerungstermin von ehemaligen Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk soll bestehen bleiben. Das erfuhr das Nachrichtenmagazin "Focus" auf Anfrage bei der Bonner Bundesnetzagentur. Am Start der Versteigerung werden die Klagen der Netzanbieter O2 und E-Plus nichts ändern.
Die Verfahren hätten "keine aufschiebende Wirkung", bestätigte die Bonner Bundesnetzagentur dem "Focus". Hintergrund ist die für April 2010 geplante Vergabe von niedrigwelligen Rundfunkfrequenzen. Diese werden jetzt frei, da die Rundfunksender ihre Übertragung auf digitale Technologie umgestellt haben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen.
Das von der Behörde und ihrem Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet aus Sicht von E-Plus und 02 jedoch dieses Ziel und verstoße gegen geltendes Recht. Die Netzanbieter sehen sich gegenüber den Marktführern T-Mobile und Vodafone im Nachteil und klagen gegen die Bundesnetzagentur. Auch die Europäische Kommission hatte im Vorfeld Befürchtungen geäußert, die Bundesnetzagentur könne mit den geplanten Vergaberegeln kleinere Marktteilnehmer im Wettbewerb diskriminieren, und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
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