Handy von Polizei einkassiert! Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen und WhatsApp lesen?


  1. #1
    splish07
    Hallo Freunde,

    wie ihr sicherlich bereits dem Titel entnehmen könnt, geht es heute um ein eher unangenehmes Thema für mich. Leider wurde ich gestern an einer Grenze zu Österreich kontrolliert zwecks Corona. Ich muss zugeben, dass es sowieso nicht mein Tag war und ich sicherlich etwas emotional und gestresst war. Mein Unmut wegen dem ganzen testen und impfen habe ich wohl etwas zu sehr gegenüber dem Polizisten gezeigt und war sauer, es kam leider zum Wortgefecht und daraufhin beschlagnahmte die Polizei auch mein Handy, worauf ich nicht gefasst war.

    Nun weiß ich auch nicht mehr weiter und kann die Situation einfach nicht einschätzen. Auch weiß ich nicht, ob das alles rechtens war oder ob der Polizist einfach nur gegenüber mir seine Macht demonstrieren wollte oder mir eines auswischen wollte. 🙄

    Polizei beschlagnahmt das Handy, darf es auf WhatsApp zugreifen und lesen?

    Wie gesagt, ist mein Handy nun in den Händen der Polizei. Leider weiß ich jetzt auch nicht konkret, wie es weitergehen soll, da ich am Schluss einfach nur noch wütend war und mich kaum mehr an etwas erinnern kann deswegen. Ich hätte lieber einmal fragen sollen, wieso mir die Polizei nun mein Handy einkassiert und wann ich es denn wieder bekommen würde.

    Zudem würde ich mich noch dafür interessieren, ob die Polizei mein Handy auslesen darf und beispielsweise meine WhatsApp Chats lesen darf? Ich wäre glaube ich schon sehr sauer, wenn ich so private Dinge rechtlich jemand anderen lesen lassen müsste, obwohl es sich natürlich bei der Polizei um Beamte handelt, die sicherlich hier auch ihre Einschränkungen und Rechts wahrnehmen müssen. Meint ihr ein Anwalt könnte mir hier weiterhelfen oder ist das Geld eher nicht so schlau angelegt?

    Wie lange darf die Polizei mein Handy haben und wann bekomme ich es wieder?

    Hauptsächlich wäre mir natürlich wichtig zu wissen, wann mir die Polizei mein Handy wieder geben muss. Gibt es hier evtl. rechtlich gesehen irgendwelche Fristen, an die sich die Polizei halten muss? Und wird mir dann mein Handy von der Polizei wieder zugeschickt (Der Polizist hat meine Daten bzw. Adresse erfasst) oder muss ich mir es wieder selbst abholen von einem Präsidium?

    Alles echt eine wirklich doofe Aktion jetzt und ich hätte mich an dieser Stelle echt ruhig und diplomatisch verhalten sollen, damit ich es vermeiden hätte können, dass mein Handy beschlagnahmt wird. Vielleicht hat ja jemand ein paar Tipps, wie ich mich in dieser Situation jetzt verhalten soll oder soll ich mich nachträglich bei der Polizei entschuldigen? Hilft das etwas?

    Beste Grüße und macht es besser,
    splish07

  2. #2
    Mobilfunker

    Handy von der Polizei beschlagnahmt: Das sollte man unbedingt beachten!

    Guten morgen,

    hmm, das ist allerdings doch etwas seltsam, denn laut einem Rechtsanwalt ist die Abgabe des Smartphones an die Polizei eine sogenannte "freiwillige Mitwirkungshandlung", zu der ein Bürger nicht verpflichtet werden darf. Ich kenne allerdings nicht den genauen Verlauf der Auseinandersetzung von der Polizei und Dir. Die Polizei darf lediglich dein Handy sicherstellen, wenn ein ausreichender Verdacht auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dann darf die Polizei jedoch auch das Handy genau kontrollieren und natürlich auch z.B. auf WhatsApp oder andere Anwendungen zugreifen.

    Es kann übrigens auch sein, dass einem das Handy auch von der Polizei genommen wird, wenn eine illegale Blitzer-App darauf installiert ist, hier muss jedoch ebenfalls ein Verdacht vorliegen.

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    Foto: Handy von der Polizei beschlagnahmt? Dieser Tipp kann helfen / Quelle: Pixabay

    👮 Tipp: Polizei kassiert Handy ein? Einfach Handy sperren!

    Allerdings gibt es auch einen Trick bzw. derzeit noch eine rechtliche Grauzone, bei der die Polizei auch bei einem Verdacht nicht auf dein Handy zugreifen darf bzw. kann. Und zwar, wenn man sein Handy ganz normal mit einem PIN sperrt bzw. eine Tastensperre mit Passwort aktiviert hat. Laut einem Rechtsanwalt soll hierbei niemals eine Verpflichtung bestehen, (sogar nicht einmal bei schwerer Kriminalität) sein Handy für die Polizei entsperren zu müssen. Das wäre nämlich ein Verstoß gegen die sogenannte Selbstbelastungsfreiheit. Die Polizei darf das Handy dann zwar beschlagnahmen, muss es jedoch dann selbst entsperren.

    Wie lange darf die Polizei mein Handy behalten?

    Wann oder ob du dein Handy wieder von der Polizei zurück bekommst, hängt ganz von der Straftat ab. Denn befinden sich zum Beispiel diverse Beweise auf dem Smartphone, dann gilt das Handy hier in diesem Fall als Tatwerkzeug und der Staat kann es für immer einziehen. Werden auf dem Handy allerdings keine Beweise gefunden, erhält man es noch der polizeilichen Auswertung bzw. Überprüfung in der Regel nach 3-4 Wochen wieder zurück.

    Noch einmal alles zusammen gefasst:

    • Die Polizei darf ein Handy nur dann beschlagnahmen, wenn ein ausreichender Verdacht auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit besteht.
    • Bei Straftaten (z.B. Drogenbesitz etc.) darf die Polizei auch das Handy kontrollieren und WhatsApp lesen.
    • Man muss ein gesperrtes Handy aus rechtlicher Sicht nicht für die Polizei entsperren.
    • Befinden sich auf dem Handy Beweise für eine Straftat, kann der Staat das Handy dauerhaft einbehalten. Sind auf dem Smartphone allerdings keine Indizien für eine Straftat, erhält man es nach der Überprüfung in der Regel nach 3-4 Wochen wieder zurück.

    Falls jemand ebenfalls Erfahrungen damit gesammelt hat, wenn die Polizei sein Handy beschlagnahmt, dann würde ich mich natürlich auch für diesen Ausgang interessieren, da ich bereits schon einmal in einer ähnlichen Situation war.

    MFG;
    Mobilfunker

  3. #3
    Gast
    Hallo!

    3 bis 4 Wochen? Ist brutal lange. Noch viel tragischer: denn - leider - wurde wohl gestern meiner Bekannten, mein, ihr quasi - zu ihrer freien Verfügung - geschenktes Mobiltelefon - gegen ihren Willen - in Freiburg im Breisgau, in der Nachbarschaft des dortigen C und A, von der Polizei - meines Erachtens - widerrechtlich, weil ich - doch - Eigentümer bin, beschlagnahmt, vielmehr, eingezogen.

    Klar: auf meine - zu Recht - eingereichte E-Mail, an das dortige Kommissariat, erfolgte - wider Erwarten - bis jetzt - leider - keinerlei Reaktion.

    Frage: macht es - im Zweifel - Sinn meine mir seit Oktober 1992 geschätzte Rechtsanwältin hinsichtlich einer konstruktiven - beschleunigten Klärung - einzuschalten?

    Merci vielmals hinsichtlich der konstruktiven Unterstützung.
    Mit österlichem Gruße vom wahrlich sonnen verwöhnten Oberursel

    Maximilian Eberle

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