Handy Nutzungs Steuer-Pauschale: Smartphone absetzen, aber wo eintragen?

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SimplyAlex

Gast
Hallo zusammen,

ich bin selbstständig und mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst – puh, ganz schön kompliziert! Ich hab mal gehört, dass man sein Handy irgendwie von der Steuer absetzen kann, weil ich es ja auch für die Arbeit nutze. Zum Beispiel für E-Mails, Kundenchats oder den Kalender, da ist echt viel Berufliches dabei. Aber ich bin mir unsicher, ob das überhaupt erlaubt ist und wie das genau funktioniert. Muss ich da irgendwas Besonderes beachten oder beweisen, dass ich es für die Firma nutze?

Mein Smartphone ist übrigens privat und beruflich gemischt, falls das eine Rolle spielt. Jetzt steh ich vor den ganzen Formularen und weiß nicht, wo ich das eintragen soll – gehört das zu den Betriebsausgaben oder gibt’s da einen extra Punkt dafür? Ich will nix falsch machen, aber als Steuer-Neuling ist das echt ein Rätsel für mich. Hat jemand von euch Tipps, wie ich das am besten angehe?

Wär super, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!

Gruß,
Alex
 

Hallo Alex,

willkommen im Steuer-Dschungel – wir können total verstehen, dass das erstmal überwältigend ist! Wir helfen dir gerne bei deiner Frage. Eine „Handy-Nutzungs-Steuer“ gibt es so als Begriff eigentlich nicht, das klingt eher nach einem Missverständnis. Wahrscheinlich meinst du die Möglichkeit, die Kosten für dein Smartphone steuerlich geltend zu machen, weil du es beruflich nutzt. Als Selbstständiger kannst du solche Ausgaben natürlich absetzen, aber es hängt davon ab, wie du das Handy nutzt – rein beruflich oder auch privat. Da du sagst, es ist gemischt, kannst du nur den beruflichen Anteil absetzen.

Beruflichen Anteil der Handy-Nutzung kann man steuerlich geltend machen

Jetzt zur Praxis: Wenn du das Smartphone komplett neu gekauft hast (z. B. für 500 Euro) und es zu 50 % beruflich nutzt, kannst du die Hälfte, also 250 Euro, als Betriebsausgaben ansetzen. Es gibt keine festgelegte Pauschale dafür, sondern du musst den beruflichen Anteil selbst schätzen – am besten realistisch, falls das Finanzamt mal nachfragt. Die Kosten für den Vertrag (z. B. monatlich 30 Euro) kannst du natürlich genauso aufteilen.

Smartphone von der Steuer absetzen: Hier kannst du die Werte in der Steuererklärung eintragen

Wo trägst du das ein? Das kommt in die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), die du als Selbstständiger ausfüllst. Dort gibt’s eine Zeile für „sonstige Betriebsausgaben“ – da passt das rein. Falls du die Hauptkosten (z. B. Kaufpreis) als Anschaffung absetzen willst und es über 800 Euro netto liegt, gehört es als „Anlagegut“ in eine andere Tabelle, aber bei einem normalen Smartphone ist das selten der Fall. Bewahre einfach Rechnungen auf, falls das Finanzamt nach Belegen fragt. Wir hoffen, das hilft dir weiter – viel Erfolg bei der Steuererklärung!

PS: Falls du das Maximum für deine nächste Steuererklärung herausholen möchtet, dann empfehlen wir dir unseren aktuellen Artikel, bei dem es um die derzeit besten Steuer-Apps für das Handy geht, mit denen du deine Steuer-Rückzahlung im Handumdrehen optimieren kannst.

Liebe Grüße,
All4Phones

Haftungsausschluss: Wir möchten kurz festhalten, dass wir bei All4Phones.de natürlich keine Steuer- oder Finanzberater sind. Gesetze und Rechte können sich natürlich permanent ändern und sind im Wandel. Für handfeste Informationen empfehlen wir natürlich den Gang zum Steuerberater, der den Fall individuell auf Dich bezogen durchkalkulieren kann.
 

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