Darf der Arbeitgeber Chat-Apps auf dem privaten Handy verlangen?

Abend Leute,

bei uns im Unternehmen kam heute eine Rundmail, dass künftig alle Mitarbeiter über eine Chat-App erreichbar sein sollen – wahlweise Microsoft Teams oder WhatsApp Business. Der Haken: Das Ganze soll auf dem privaten Smartphone installiert werden, weil angeblich kein Budget für Diensthandys vorhanden ist.

Jetzt frage ich mich ehrlich: Darf der Arbeitgeber sowas überhaupt verlangen? Ich habe keine Lust, dass auf meinem privaten Handy plötzlich berufliche Nachrichten aufploppen oder sensible Daten gespeichert werden. Abgesehen vom Datenschutz finde ich es auch grenzwertig, ständig erreichbar zu sein, selbst nach Feierabend.

Einige Kollegen meinten, das sei rechtlich gar nicht zulässig, andere wiederum sagen, man müsse das akzeptieren, wenn es im Arbeitsvertrag steht. Ich bin mir da unsicher – vielleicht kennt sich hier jemand aus oder hatte schon mal Ärger mit dienstlicher Nutzung privater Handys?

Würde mich über Erfahrungen oder Tipps freuen, wie man damit umgehen kann.

VG Tom
 

Hallo Tom,

das Thema ist aktuell wirklich heiß – und du bist damit nicht allein. Viele Arbeitgeber versuchen, die interne Kommunikation über Chat-Apps wie Microsoft Teams, WhatsApp Business oder Signal zu regeln, weil’s natürlich praktisch und günstig ist. Nur: Auf dem privaten Smartphone darf das so einfach nicht angeordnet werden.

Rein rechtlich gilt: Ein Arbeitgeber kann die Nutzung dienstlicher Apps auf privaten Geräten nicht verlangen, wenn kein ausdrückliches Einverständnis des Mitarbeiters vorliegt. Es handelt sich schließlich um dein Eigentum – und der Datenschutz (DSGVO) spielt hier eine zentrale Rolle. Sobald berufliche Daten oder Kontakte auf deinem Handy gespeichert werden, entstehen für dich rechtliche Risiken, die eigentlich dein Arbeitgeber tragen müsste.

Wenn die Firma das wirklich möchte, müsste sie normalerweise auch die Kosten für ein Diensthandy übernehmen oder eine klare „Bring Your Own Device“-Regelung (BYOD) im Arbeitsvertrag festlegen. Ohne das ist die Forderung rechtlich sehr wackelig.

Unser Tipp: Sprich das Thema beim Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragten an, falls es einen gibt. In vielen Fällen rudern Unternehmen danach schnell zurück – spätestens, wenn jemand das Wort „Datenschutzverletzung“ in den Raum wirft.

Liebe Grüße,
Euer All4Phones.de-Team
 

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