K
kochkaes
Gast
Sonntag, 12. Juni 2005
von Sascha Hottes
http://netzwelt.de
Weil in seinem Forum ein Benutzer einen Markenname in seinem Profil verwendet, wurde der Webmaster des Bodybuilding-Forums "Irontest" abgemahnt. Der Anwalt setzt einen Streitwert von 100.000 Euro fest und fordert 5.206,31 Euro Honorar und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - innerhalb von drei Tagen.
Besonders brisant: Die beanstandete Marke existiert seit 1999, wurde bisher offenbar aber noch nicht genutzt und hat noch nicht einmal etwas mit Krafsport zu tun. Weil bei Beiträgen des Foren-Nutzers aber der Name sichtbar ist, wird dem Betreiber Patrick Albers vorgeworfen, dass er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstosse. Immerhin nutze er den Namen im geschäftlichen Verkehr.
Marke nie genutzt
Albers Webseite finanziert sich zwar über Werbebanner und einen kleinen Onlineshop, eine kommerzielle Nutzung der Marke verneint er aber. "Der Forenbetreiber versichert an dieser Stelle, dass er weder wusste, dass dieser Markenname existiert, noch, dass es ein Forenmitglied mit diesem Namen gibt. Der betreffende Markenname wurde an keiner Stelle im geschäftlichen Verkehr benutzt. Auch wurde er nicht für gezielte Werbe- oder Indexierungszwecke z.B. in Suchmaschinen verwendet," heißt es dazu auf seiner Webseite.
Ob man großen Forenbetreibern zumuten kann, zigtausende Registrierungen auf marken- und namensrechtliche Legalität zu überprüfen müsste vor Gericht geklärt werden. Sollte der Kläger gegen den Forenbesitzer Patrick Albers vor Gericht ziehen und dort tatsächlich Recht bekommen, dann dürfte es enorme Folgen für große, bereits existierende Foren haben. Die haben meist weitaus mehr Nutzer als das abgemahnte Forum (31.000). Da sich der Streitwert in einem solchen Fall nach Ansicht des abmahnenden Anwalts anhand der registrierten Benutzer und der Anzahl der Forenbeiträge ergibt, kämen schnell immense Abmahnkosten zusammen. Etliche private Foren müssten schnell schließen.
Albers will sich nun mit seinem Anwalt beraten und dann eine Entscheidung fällen. Tatsächlich gibt es in dem Schreiben einige Unstimmigkeiten, etwa der zitierte Paragraph, aber auch die kurze Frist und die verlangte Einigungsgebühr.
Einigen anderen Webmastern könnte ein ähnliches Schicksal drohen. Nach Angaben von Albers hat sich der betroffene Benutzer in mehreren Foren mit dem selben Namen registriert. Zwar nennt Albers den Namen nicht und hat entsprechende Passagen in dem Schreiben auch unkenntlich gemacht, aber nach Recherchen eines Heise-Forenmitglieds könnte es sich um den Namen "alpha-lex" handeln. Die entsprechende Marke wurde am 30.03.1999 eingetragen, im Ironsport-Forum wird der Name genutzt und wenn man in der Google-Suchmaschine nach deutschen Seiten mit dem Namen sucht, dann steht ganz oben das Ironsportforum.
von Sascha Hottes
http://netzwelt.de
Weil in seinem Forum ein Benutzer einen Markenname in seinem Profil verwendet, wurde der Webmaster des Bodybuilding-Forums "Irontest" abgemahnt. Der Anwalt setzt einen Streitwert von 100.000 Euro fest und fordert 5.206,31 Euro Honorar und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - innerhalb von drei Tagen.
Besonders brisant: Die beanstandete Marke existiert seit 1999, wurde bisher offenbar aber noch nicht genutzt und hat noch nicht einmal etwas mit Krafsport zu tun. Weil bei Beiträgen des Foren-Nutzers aber der Name sichtbar ist, wird dem Betreiber Patrick Albers vorgeworfen, dass er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstosse. Immerhin nutze er den Namen im geschäftlichen Verkehr.
Marke nie genutzt
Albers Webseite finanziert sich zwar über Werbebanner und einen kleinen Onlineshop, eine kommerzielle Nutzung der Marke verneint er aber. "Der Forenbetreiber versichert an dieser Stelle, dass er weder wusste, dass dieser Markenname existiert, noch, dass es ein Forenmitglied mit diesem Namen gibt. Der betreffende Markenname wurde an keiner Stelle im geschäftlichen Verkehr benutzt. Auch wurde er nicht für gezielte Werbe- oder Indexierungszwecke z.B. in Suchmaschinen verwendet," heißt es dazu auf seiner Webseite.
Ob man großen Forenbetreibern zumuten kann, zigtausende Registrierungen auf marken- und namensrechtliche Legalität zu überprüfen müsste vor Gericht geklärt werden. Sollte der Kläger gegen den Forenbesitzer Patrick Albers vor Gericht ziehen und dort tatsächlich Recht bekommen, dann dürfte es enorme Folgen für große, bereits existierende Foren haben. Die haben meist weitaus mehr Nutzer als das abgemahnte Forum (31.000). Da sich der Streitwert in einem solchen Fall nach Ansicht des abmahnenden Anwalts anhand der registrierten Benutzer und der Anzahl der Forenbeiträge ergibt, kämen schnell immense Abmahnkosten zusammen. Etliche private Foren müssten schnell schließen.
Albers will sich nun mit seinem Anwalt beraten und dann eine Entscheidung fällen. Tatsächlich gibt es in dem Schreiben einige Unstimmigkeiten, etwa der zitierte Paragraph, aber auch die kurze Frist und die verlangte Einigungsgebühr.
Einigen anderen Webmastern könnte ein ähnliches Schicksal drohen. Nach Angaben von Albers hat sich der betroffene Benutzer in mehreren Foren mit dem selben Namen registriert. Zwar nennt Albers den Namen nicht und hat entsprechende Passagen in dem Schreiben auch unkenntlich gemacht, aber nach Recherchen eines Heise-Forenmitglieds könnte es sich um den Namen "alpha-lex" handeln. Die entsprechende Marke wurde am 30.03.1999 eingetragen, im Ironsport-Forum wird der Name genutzt und wenn man in der Google-Suchmaschine nach deutschen Seiten mit dem Namen sucht, dann steht ganz oben das Ironsportforum.