Deutsche Regierung prüft Umfang von elektronischem Entgeltnachweis

Der Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA) kommt nochmals auf den Prüfstand. Das vereinbarten die Koalitionsspitzen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei ihrem Treffen am Dienstag. Dabei sollen vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden, hieß es.

Kritik von Datenschützern

Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der deutschen Rentenversicherung senden. Vor allem Datenschützer und Gewerkschaften kritisieren die Datensammlung heftig. Derzeit werden auch Unterschriften für eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gesammelt. Nach Angaben der Organisatoren gibt es bereits mehr als 23.000 Teilnehmer.

Abwarten bei Vorratsdatenspeicherung

Auch die neuen Vorgaben für die allgemeine Speicherung von Telefon- und Internet-Daten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Karlsruhe hatte die bisherige Massenspeicherung dieser Daten verworfen. Die Koalitionsrunde ließ nach Teilnehmerangaben einen Zeitplan dafür offen. Zunächst müsse die Überprüfung im Rahmen der EU abgewartet werden.

(Quelle: futurezone)