Urteilsspruch: WLAN-Netze müssen gesichert werden
Der Bundesgerichtshof sprach gestern ein Urteil über die Haftung von Privatpersonen für ihren WLAN-Router. Wer sein WLAN-Netzwerk nicht ausreichend per Passwort sichert, muss bei dem Fall, dass dieses von Dritten für illegale Zwecke benutzt wird, mit bis zu 100 Euro Strafe rechnen.
Dritte boten illegal Musik an
Hintergrund des Verfahrens war die Klage eines Plattenlabels aus Frankfurt gegen des Besitzer eines WLAN-Routers, über den urheberrechtliche geschützte Musik gedownloadet werden konnte.
Der Inhaber des Routers war in dieser Zeit nach Beweislage im Urlaub gewesen, war also im eigentlichen Sinne nicht verantwortlich für die Straftat. Die Plattenfirma forderte dennoch Schadenersatz.
Nach dem Urteilsspruch haften Privatpersonen für ihren Router zumindest beschränkt. Zwar müssen sie keine Schadensersatzleistungen zahlen, es werden jedoch Unterlassungszahlungen fällig. In der Realität liegen diese maximal bei 100 Euro.
Konsequenzen für Sie
Konkret bedeutet der Fall für Otto Normalverbraucher: Wer ein WLAN-Netzwerk besitzt, muss es per Passwort und Verschlüsselung vor dem Missbrauch durch Dritte schützen. Router mit dem veralteten Verschlüsselungsstandard WEP müssen auf aktuelle Standards wie WPA und WPA2 aufgerüstet werden.