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Thema: Handy Vertrag kündigen: Neues Gesetz lockert Kündigungsfrist deutlich! (ab sofort gültig)

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  • 02.12.2021
    All4Phones

    Handy Vertrag kündigen: Neues Gesetz lockert Kündigungsfrist deutlich! (ab sofort gültig)

    📱 Kündigung von Handyverträgen wird ab jetzt wesentlich einfacher durch neues Gesetz!

    Ab sofort bzw. zum 1. Dezember 2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Kündigung von Handyverträgen deutlich einfacher gestaltet als bisher. Dies gilt übrigens auch für Festnetz-Telefonie bzw. Internetverträge. Bisher war es vom Gesetzgeber nämlich so geregelt, dass sich z.B. 2-Jahres Handyverträge nach übersehen der Kündigungsfrist automatisch um mindestens 1 Jahr verlängern. Sogenannte "Knebelverträge" wird es allerdings ab jetzt nicht mehr geben, natürlich sehr zur Freude der Verbraucher.

    Neues Gesetz gilt auch für bestehende Handy Verträge

    Das neue Gesetz tritt übrigens nicht nur für neue Verträge ab diesem Zeitraum in Kraft, sondern auch für bestehende. Sollte Ihr Handyvertrag also z.B. bereits über 2-Jahre bestehen, können Sie innerhalb von nur einem Monat aus dem Vertrag austreten und müssen keine Angst mehr haben, die Kündigungsfrist z.B. zu übersehen oder zu vergessen.

    Anhang 56494
    Bild: Das kündigen von Handy Verträgen wird in Zukunft deutlich einfacher / Bildquelle: Pixabay

    § Mobilfunk-Provider dürfen Kunden nicht mehr länger in Handy Verträgen festhalten

    Seit gestern tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, was es den Vertragskunden der jeweiligen Telekommunikationsanbieter wie z.B. der Deutschen Telekom, Vodafone, O2 & Co. wesentlich einfacher und flexibler gestaltet, seinen bestehenden oder neuen Handy Vertrag zu kündigen. Haben Sie sich also z.B. für einen Zweijahresvertrag entschieden und ist der abgelaufen, können Sie ganz flexibel innerhalb nur eines Monats kündigen, vorher ist das allerdings noch nicht möglich. Ein weiterer Pluspunkt dieser neuen Regelung ist auch, dass Anbieter ihre Kunden 1x jährlich darüber schriftlich informieren müssen, falls es den jeweiligen Handyvertrag bereits zu besseren Konditionen in ihrem Portfolio gibt.

    Fazit: Sogenannte "Vertragsleichen" gehören dank dieses neuen Gesetztes in dieser Branche nun endlich der Vergangenheit an. Das dürfte sich übrigens auch auf die Umsätze der großen Provider deutlich auswirken, denn mit dieser Zielgruppe wird sehr viel Geld verdient. Es gibt nämlich sehr viele Kunden, die Ihre Verträge einfach vergessen und so beispielsweise Geld verschwenden. Ein kurzer Check auf die jeweiligen Mobilfunkverträge, die in der Familie abgeschlossen wurden, könnte sich also derzeit sehr lohnen.

    Quelle: Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf verbraucherzentrale.de

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