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Thema: Gebühr für vorzeitige Vertragsverlängerung ab 1. August 2013

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  • 25.07.2013
    anonymus

    Gebühr für vorzeitige Vertragsverlängerung ab 1. August 2013

    Die deutsche Telekom | T-Mobile führt ab 1. August 2013, eine Gebühr für frühzeitige Vertragsverlängerungen ein.
    Daher werden T-Mobile Deutschland Bestandskunden ab 1. August 2013, die vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages in einen günstigeren Tarif oder in ein Paket der gleichen Preisstufe wechseln möchten, mit einer zusätzlichen Gebühr von 49,95€ belastet.


    Wenn man das ganze genauer betrachtet, kann man ruhig von einer so genannten Abzocke der Deutschen Telekom | T-Mobile sprechen, denn die Gebühr von 49,95€ wird nur bei der Durchführung der ersten Downgrade-stufe verrechnet. Wechselt der Kunde mehrere Tarifebenen nach unten verlangt die Deutsche Telekom | T-Mobile für jede weitere Stufe 10€!
    Je nach Tarif und Wechselwunsch kommt man so schnell auf eine Gebühr für eine vorzeitige Vertragsverlängerung bzw. Tarifwechsel von 70-80€.

    Diese "Abzocke"-Gebühr von T-Mobile DE entfällt für jene Kunden die sich erst nach der vertraglichen Mindestlaufzeit entscheiden, einen Tarifwechsel oder Änderung Ihres Vertrages durchzuführen.

    Abschließend noch eine Beispiel-Tabelle, die Euch dies veranschaulichen soll, wie teuer diese Gebühren bei einer frühzeitigen Vertragsverlängerung sein können:
    Anhang 50002
    Grafik Copyright by mobilfunk-talk.de

    UNSER TIPP: Wartet bis Eure Vertrags-Mindestlaufzeit vorbei ist und wechselt erst dann in einen günstigeren Tarif, damit bei Euch diese Gebühren nicht anfallen!!

    Lg anonymus

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