Nach einem Urteil (noch nicht rechtskräftig) vom Landesgericht Berlin gegen WhatsApp muss der Nachrichtendienst wohl zukünftig für deutsche Nutzer auch deutsche AGB anbieten.


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Ein Einspruch gegen das Urteil seitens WhatsApp wird derzeit als unwahrscheinlich angesehen.

Durch die Anklage des Bundeszentralen Verbraucherverbandes forderte dieser damit auch andernorts eine Prüfung der AGB von WhatsApp. Bereits vor einer Woche wurde viel Berichtet über die Abtretung der Inhalt- und Bildrechte an WhatsApp.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp hat die Anklage auch das Impressum, aufgrund von unvollständiger Angaben, beinhaltet haben.

WhatsApp hat 2 Wochen Zeit um Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen. Wir sind gespannt wie sich die Situation um den kritisierten Nachrichtendienst-Anbieter WhatsApp entwickeln wird und werden Euch auf dem laufenden halten.

Das vollständige Urteil des LG Berlin könnt Ihr Euch hier downloaden:

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Lg anonymus