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Netzanbieter ziehen unabhängig voneinander vor GerichtNachdem gestern der Mobilfunkanbieter E-Plus bekannt gegeben hatte, dass er gegen die Bundesnetzagentur vor Gericht zieht, wurde heute bekannt, dass auch O2 Klage gegen die Telekommunikationsbehörde eingereicht hat. Wie die Tageszeitung Handelsblatt in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, klagen die beiden Netzbetreiber zwar unabhängig voneinander, jedoch mit derselben Argumentation.
Hintergrund ist die für Frühjahr 2010 geplante Vergabe von niedrigwelligen Rundfunkfrequenzen. Diese werden jetzt frei, da die Rundfunksender ihre Übertragung auf digitale Technologie umgestellt haben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. Das von der Behörde und ihrem Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet aus Sicht von O2 und E-Plus jedoch dieses Ziel und verstoße gegen geltendes Recht.
Vergaberegeln verhindern fairen Wettbewerb
Die Bundesnetzagentur entwickelte in den vergangenen Wochen die Vergaberegeln für die Auktion. Das Ergebnis, das sie im Amtsblatt vom 21. Oktober veröffentlichte, schränkt nach Meinung der Netzanbieter den Wettbewerb im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, auch vom neuen Frequenzkuchen unter einem Gigahertz zwei Drittel sichern.
E-Plus leitet neben Klage ein gerichtliches Eilverfahren ein
Damit widerspreche die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dort insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Die E-Plus Gruppe hatte gestern mitgeteilt, dass sie neben der Klage gegen das geplante Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren einleiten wolle.
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