Bei einem differenzbesteuerten Handy berechnet der Händler die Umsatzsteuer nur aus der Differenz zwischen seinem Einkaufs- und Verkaufspreis. Für Privatkäufer ist der angegebene Endpreis maßgeblich. Zusätzliche Steuern kommen nach dem Kauf nicht obendrauf.

Das Wort Differenzbesteuerung klingt trotzdem ein wenig so, als hätte sich das Finanzamt heimlich im Smartphone-Karton versteckt. Für Käufer sind jedoch andere Punkte wichtiger: Ist das Handy neu oder gebraucht, besteht noch eine Herstellergarantie und ist der Preis tatsächlich günstiger als bei regulär besteuerter Neuware?

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Bild: Differenzbesteuerung beim Handy: Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Handelsspanne berechnet und auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen.

Was Differenzbesteuerung beim Handy bedeutet​


Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz ist eine besondere Besteuerungsform für Wiederverkäufer. Sie kommt häufig zum Einsatz, wenn ein Händler ein Smartphone angekauft hat, ohne selbst Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können.

Das ist beispielsweise möglich, wenn das Gerät von folgenden Verkäufern stammt:

  • einer Privatperson
  • einem Kleinunternehmer
  • einem anderen Händler, der ebenfalls die Differenzbesteuerung angewendet hat

Statt Umsatzsteuer aus dem kompletten Verkaufspreis zu berechnen, versteuert der Händler nur seine Marge. Das kann einen günstigeren Endpreis ermöglichen, garantiert aber noch kein Schnäppchen.

Ein einfaches Beispiel:

Ein Händler kauft ein Smartphone für 500 € von einer Privatperson und verkauft es anschließend für 600 €. Seine Marge beträgt 100 €. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer bereits enthalten. Sie beläuft sich bei einem Steuersatz von 19 % auf rund 15,97 €.

Der Käufer zahlt weiterhin 600 €. Er muss weder den Einkaufspreis des Händlers kennen noch nach dem Kauf eine Steuererklärung für seinen neuen mobilen Begleiter einreichen.

Differenzbesteuert bedeutet nicht automatisch gebraucht​


Die Besteuerungsart beschreibt vor allem, wie das Smartphone zum Händler gelangt ist. Sie sagt nicht zuverlässig aus, ob das Gerät bereits benutzt wurde.

Ein differenzbesteuertes Handy kann in verschiedenen Zuständen angeboten werden:

  • gebraucht mit sichtbaren Gebrauchsspuren
  • technisch geprüft und refurbished
  • als Rückläufer oder Vorführgerät
  • unbenutzt aus einer Vertragsverlängerung
  • originalverpackt und noch nicht aktiviert

Gerade neue iPhones und hochwertige Android-Smartphones werden gelegentlich zusammen mit einem Mobilfunkvertrag ausgegeben. Benötigt der Vertragskunde das Gerät nicht, kann er es ungeöffnet an einen Händler verkaufen. Das Smartphone stammt dann zwar aus privater Hand, muss technisch aber noch keine einzige Betriebsminute hinter sich haben.

Trotzdem sollte die Zustandsbeschreibung genau gelesen werden. Neu, neuwertig, wie neu und refurbished sind keine austauschbaren Begriffe.

Ein als neuwertig bezeichnetes Handy kann bereits geöffnet und verwendet worden sein. Refurbished bedeutet, dass das Gerät geprüft und gegebenenfalls aufbereitet wurde. Wie umfangreich diese Aufbereitung ausfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Bei einem angeblich neuen und versiegelten Smartphone sollten Verpackung, Aktivierungsstatus und Lieferumfang zur Beschreibung passen. Bei einem differenzbesteuerten iPhone lohnt sich außerdem ein Blick auf die noch vorhandene Apple-Abdeckung und das ursprüngliche Kaufdatum.

Warum auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer steht​


Auf einer differenzbesteuerten Rechnung darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Statt einer normalen Steuerzeile befindet sich dort ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, häufig mit der Bezeichnung Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung oder einem Verweis auf § 25a UStG.

Das bedeutet nicht, dass überhaupt keine Umsatzsteuer anfällt. Sie steckt bereits in der Marge des Händlers und damit auch im Endpreis.

Für Käufer ergeben sich daraus unterschiedliche Folgen:

Käufer
Bedeutung der Differenzbesteuerung
PrivatkäuferDer angegebene Endpreis enthält bereits alle anfallenden Steuern.
Selbstständige und UnternehmenMangels gesondertem Steuerausweis ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Für Privatkunden ist die fehlende Steuerzeile normalerweise kein finanzieller Nachteil. Unternehmen sollten dagegen genauer rechnen. Ein regulär besteuertes Handy kann trotz höherem Bruttopreis günstiger sein, wenn die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.

Der Zusatz differenzbesteuert bedeutet auch nicht automatisch, dass der Händler beim Preis besonders großzügig war. Die Steuerregelung verschafft ihm lediglich einen anderen Kalkulationsspielraum. Ob davon etwas beim Käufer ankommt, zeigt erst der Vergleich mit anderen Angeboten.

Gewährleistung und Garantie bei differenzbesteuerten Handys​


Differenzbesteuerung, gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie gehören zwar alle zum selben Kauf, sind aber keine Drillinge. Die Besteuerungsart verändert die gesetzlichen Ansprüche gegenüber einem gewerblichen Verkäufer grundsätzlich nicht.

Gesetzliche Gewährleistung​


Kaufst du das Handy als Privatkunde bei einem gewerblichen Händler, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Bei Gebrauchtware kann diese Frist auf 1 Jahr verkürzt werden. Dafür muss der Händler vor dem Kauf eigens darauf hinweisen und die Verkürzung ausdrücklich sowie gesondert vereinbaren. Ein beiläufiger Hinweis irgendwo zwischen Versandbedingungen und Schriftgröße 6 genügt dafür nicht ohne Weiteres.

Zeigt sich innerhalb des ersten Jahres ein Mangel, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorhanden oder zumindest angelegt war. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen, sofern die Vermutung mit der Art der Ware und des Defekts vereinbar ist.

Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Schäden, die der Käufer selbst verursacht hat, sowie normale Abnutzung. Ein nach einem Sturz gesprungenes Display wird also nicht allein dadurch zum ursprünglichen Sachmangel, dass das Handy differenzbesteuert gekauft wurde.

Bei einer Onlinebestellung von einem gewerblichen Händler besteht außerdem grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Besteuerungsart ändert daran nichts.

Herstellergarantie​


Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Smartphone-Herstellers. Ihre Laufzeit und Bedingungen richten sich nicht nach der Differenzbesteuerung, sondern nach den jeweiligen Garantiebestimmungen.

Bei einem unbenutzten Smartphone kann die Herstellergarantie noch vollständig bestehen. Sie kann aber auch bereits laufen oder teilweise abgelaufen sein, wenn das Gerät früher verkauft oder aktiviert wurde.

Vor dem Kauf sollte deshalb geklärt werden:

  • Wann wurde das Smartphone ursprünglich verkauft oder aktiviert?
  • Ist ein Erstkaufbeleg vorhanden?
  • Lässt sich der Garantiestatus über die Seriennummer prüfen?
  • Gibt der Händler zusätzlich eine eigene Garantie?

Eine Händlergarantie kann zusätzliche Sicherheit bieten, ersetzt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.

Versteckte Kosten entstehen eher an anderer Stelle​


Für Privatkäufer entstehen durch die Differenzbesteuerung selbst keine nachträglichen Steuerkosten. Teuer werden kann ein Angebot trotzdem, wenn Zustand und Ausstattung nicht zum Preis passen.

Typische Kostenfallen sind:

  • ein stark verschlissener Akku
  • fehlendes Ladezubehör
  • bereits abgelaufene Herstellergarantie
  • Reparaturen mit minderwertigen Ersatzteilen
  • nicht erwähnte Kratzer oder Displayschäden
  • ein Preis, der kaum unter regulärer Neuware liegt

Ein scheinbarer Rabatt von 80 € verliert schnell seinen Charme, wenn wenige Wochen später ein neuer Akku eingebaut werden muss. Bei gebrauchten und refurbished Handys ist deshalb der technische Zustand häufig wichtiger als die Art der Rechnung.

Checkliste für ein differenzbesteuertes Handy​


Vor dem Kauf sollten diese Punkte eindeutig geklärt sein:

  1. Ist das Handy neu, neuwertig, refurbished oder gebraucht?
  2. Wurde es bereits aktiviert oder repariert?
  3. Wie ist der Zustand von Akku, Display und Gehäuse?
  4. Besteht noch eine Herstellergarantie?
  5. Gewährt der Händler 2 Jahre oder wirksam verkürzt 1 Jahr Gewährleistung?
  6. Sind Originalrechnung, Verpackung und Zubehör vorhanden?
  7. Ist der Endpreis tatsächlich günstiger als bei vergleichbarer Neuware?
  8. Wird das Smartphone privat oder geschäftlich gekauft?

Falls das Gerät bereits benutzt wurde, hilft zusätzlich unsere ausführliche Checkliste zum gebrauchten Handy kaufen. Dort geht es unter anderem um IMEI, Kontosperren, Akkuzustand und mögliche Reparaturen.

Wann sich ein differenzbesteuertes Handy lohnt​


Für Privatkäufer kann ein differenzbesteuertes Smartphone ein guter Deal sein, wenn der Händler den Zustand transparent beschreibt, ausreichende Gewährleistung bietet und ein deutlicher Preisvorteil gegenüber vergleichbaren Angeboten besteht. Auch ein unbenutztes oder originalverpacktes iPhone kann auf diese Weise günstiger angeboten werden.

Ist der Preisunterschied gering, bietet regulär besteuerte Neuware mit vollständig nachvollziehbarem Kaufdatum und laufender Herstellergarantie häufig das bessere Gesamtpaket. Unternehmen sollten zusätzlich den fehlenden Vorsteuerabzug berücksichtigen und nicht nur die Bruttopreise vergleichen.

Die Differenzbesteuerung ist somit weder ein Qualitätssiegel noch ein Warnsignal. Sie erklärt lediglich, wie der Händler die Umsatzsteuer abrechnet. Ob das Handy ein cleverer Deal wird, entscheidet sich bei Preis, Zustand, Gewährleistung und Garantie.