Eine Nachricht lesen, den Anruf ablehnen oder schnell das Ziel ins Navi tippen: Am Steuer reichen wenige Handgriffe für ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Der Blick aufs Display dauert manchmal nur Sekunden. Der anschließende Bußgeldbescheid beschäftigt seinen Empfänger meistens deutlich länger.

Dabei ist nicht jede Smartphone-Nutzung im Auto verboten. Wer das Gerät nicht aufnimmt, eine Freisprechanlage verwendet oder die Navigation vor der Fahrt einstellt, bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Regeln. Teurer wird es, sobald das Handy während der Fahrt in der Hand landet und dabei benutzt wird.

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Bild: Ein Handy am Steuer kostet mindestens 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; bei Gefährdung oder Sachbeschädigung droht zusätzlich ein Fahrverbot.

Handy am Steuer: Diese Strafen drohen​


Der amtliche Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen dem normalen Handyverstoß, einer konkreten Gefährdung und einer Sachbeschädigung. Die Regelsätze gelten bundesweit, in Bayern also genauso wie in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen.

Verstoß
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt100 Euro1keines
Nutzung mit Gefährdung150 Euro21 Monat
Nutzung mit Sachbeschädigung200 Euro21 Monat
Handynutzung beim Radfahren55 Eurokeinekeines

Eine Gefährdung liegt nicht bereits bei jeder theoretisch denkbaren Gefahr vor. Es muss eine konkrete Situation entstehen, in der etwa ein anderer Verkehrsteilnehmer bremsen oder ausweichen muss. Kommt es zusätzlich zu einem Sachschaden, greift der höhere Regelsatz von 200 Euro.

Bei einem Unfall mit verletzten Personen kann es nicht bei einem Bußgeldverfahren bleiben. Je nach Situation kommen weitere rechtliche Folgen hinzu, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die gewöhnliche verbotene Handynutzung ist dagegen eine Ordnungswidrigkeit und nicht automatisch eine Straftat.

Warum aus 100 Euro häufig 128,50 Euro werden​


Die Tabelle zeigt die eigentlichen Regelsätze. Wird ein formeller Bußgeldbescheid verschickt, kommen Gebühren und Auslagen hinzu. Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 25 Euro, für die Zustellung fallen üblicherweise weitere 3,50 Euro an.

Aus 100 Euro Bußgeld werden dadurch häufig 128,50 Euro Gesamtforderung. Bei einer Gefährdung stehen entsprechend 178,50 Euro auf dem Bescheid, bei einer Sachbeschädigung 228,50 Euro. Der Staat berechnet damit nicht nur den Griff zum Handy, sondern auch den Brief, in dem er davon berichtet.

Das Verwarnungsgeld von 55 Euro für die Handynutzung auf dem Fahrrad kann ohne zusätzliche Gebühren bleiben, wenn die Verwarnung fristgerecht akzeptiert und bezahlt wird. Erst ein förmliches Bußgeldverfahren verursacht weitere Kosten.

Was am Steuer verboten ist und was erlaubt bleibt​


Nach § 23 StVO dürfen elektronische Geräte während der Fahrt nur benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden. Erlaubt sind insbesondere die Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen. Ein Blick auf ein befestigtes Display muss beiläufig bleiben und zu Verkehr, Sicht, Wetter und Geschwindigkeit passen.

Die Vorschrift betrifft nicht nur Smartphones. Auch Tablets, Navigationsgeräte, Smartwatches, Laptops, Touchscreens und andere elektronische Geräte können unter das Verbot fallen. Selbst das fest eingebaute Fahrzeugdisplay ist kein rechtsfreier Bildschirm, wenn seine Bedienung zu lange vom Verkehr ablenkt.

Handy in der Hand oder am Ohr​


Verboten ist die Nutzung eines aufgenommenen oder gehaltenen Handys. Dazu gehören unter anderem:

  • telefonieren und Sprachnachrichten aufnehmen
  • Nachrichten lesen oder schreiben
  • Anrufe annehmen oder ablehnen
  • Musik auswählen und Apps bedienen
  • Uhrzeit, Benachrichtigungen oder Kontostand ablesen
  • Fotos und Videos aufnehmen

Auch das Einklemmen zwischen Schulter und Ohr gilt als Halten. Wer das Smartphone auf dem Oberschenkel ablegt und dabei bedient, umgeht das Verbot ebenfalls nicht.

Das bloße Aufnehmen oder Umlegen eines Handys ohne jede Bedienung erfüllt nach mehreren Gerichtsentscheidungen nicht automatisch den Tatbestand. Als verlässliche Fahrstrategie eignet sich diese feine Unterscheidung trotzdem kaum. Auf einem Polizeifoto ist später selten zu erkennen, ob das Gerät nur einen bequemeren Platz bekommen sollte.

Navi, Freisprechanlage und Sprachsteuerung​


Das Smartphone darf als Navigationsgerät verwendet werden, wenn es sicher befestigt ist und während der Fahrt nicht aufgenommen wird. Eine stabile Halterung verhindert außerdem, dass das Gerät bei der ersten Bodenwelle im Fußraum verschwindet. Wer eine magnetische Befestigung bevorzugt, findet in unserem Ratgeber weitere Informationen zu möglichen Auswirkungen von Handy-Magnethalterungen.

Zieladresse und Route sollten bereits vor dem Losfahren eingestellt werden. Während der Fahrt bleiben Sprachbefehle die sicherste Form der Bedienung. Ein beiläufiger Blick auf die nächste Abzweigung ist erlaubt, minutenlanges Tippen auf der Karte dagegen nicht.

Telefonate über eine Freisprechanlage oder ein Bluetooth-Headset sind grundsätzlich zulässig. Die Hände bleiben dabei frei, die Aufmerksamkeit sollte trotzdem auf der Straße liegen. Auch ein technisch erlaubtes Gespräch kann ablenken, wenn es gerade mehr Konzentration verlangt als der Verkehr verträgt.

Ampel, Stau und Start-Stopp-Automatik​


An einer roten Ampel oder im Stau darf das Handy nicht einfach aufgenommen und benutzt werden. Das Fahrzeug muss stehen und der Motor vollständig ausgeschaltet sein. Schaltet ihn lediglich die Start-Stopp-Automatik vorübergehend ab, gilt das Handyverbot weiterhin. Rot bedeutet warten, aber leider keine offizielle Bildschirmzeit.

Bei einem Elektroauto genügt es ebenfalls nicht, dass das Fahrzeug geräuschlos steht. Die Fahrbereitschaft muss beendet sein. Wer eine längere Nachricht lesen oder beantworten möchte, sollte deshalb einen geeigneten Parkplatz ansteuern und das Fahrzeug dort vollständig abstellen.

Probezeit und wiederholte Handyverstöße​


Für Fahranfänger kann der Griff zum Smartphone deutlich länger nachwirken als der Bußgeldbescheid. Auch wiederholte Verstöße können Folgen haben, obwohl der Bußgeldkatalog dafür keinen eigenen pauschalen Wiederholungstarif enthält.

Handy am Steuer in der Probezeit​


Die verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts zählt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Beim ersten entsprechenden Verstoß drohen neben 100 Euro Bußgeld und einem Punkt weitere Maßnahmen:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
  • verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • zusätzliche Kosten für das Seminar

Das gilt unabhängig davon, ob der Fahrer telefoniert, eine Nachricht liest oder eine App mit dem gehaltenen Smartphone bedient. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes. Endet die Probezeit, bevor der Bescheid rechtskräftig wird, verschwinden die Folgen deshalb nicht automatisch.

Was Wiederholungstätern drohen kann​


Für einen zweiten Handyverstoß existiert keine feste Zusatzstrafe, die immer automatisch angewendet wird. Mehrere gleichartige Verstöße innerhalb eines überschaubaren Zeitraums können jedoch als beharrliche Pflichtverletzung gewertet werden.

Dann kann neben dem normalen Bußgeld und dem Punkt auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Vorherige Einträge im Fahreignungsregister können sich ebenfalls auf die Bewertung auswirken. Wer bereits einen Handyverstoß hinter sich hat, sollte sich daher nicht darauf verlassen, dass beim nächsten Mal erneut nur 100 Euro verlangt werden.

Auch auf dem Fahrrad gilt das Handyverbot​


Wer beim Radfahren ein Smartphone aufnimmt und benutzt, muss mit 55 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot ist beim normalen Verstoß nicht vorgesehen. Entsteht eine konkrete Gefährdung oder ein Schaden, kann es jedoch teurer werden.

Eine in einer Halterung laufende Navigation ist auch auf dem Fahrrad erlaubt, solange der Blick aufs Display beiläufig bleibt. Zum Eingeben einer neuen Route muss angehalten werden. Anders als beim Auto braucht ein Fahrradfahrer keinen Motor auszuschalten, bevor er das Handy im Stand benutzt.

Mit Handy am Steuer geblitzt und zu schnell​


Zeigt ein Blitzerfoto neben der Geschwindigkeitsüberschreitung auch eine verbotene Handynutzung, stehen 2 Ordnungswidrigkeiten im Raum. Das bedeutet nicht, dass beide Bußgelder einfach vollständig zusammengerechnet werden.

Bei einer sogenannten Tateinheit bildet in der Regel der höhere Bußgeldregelsatz die Grundlage. Dieser kann angemessen erhöht werden. Häufig orientieren sich die Behörden dabei an einem Teil des niedrigeren Regelsatzes, eine starre Halbierungsformel schreibt das Gesetz jedoch nicht vor. Punkte und Fahrverbote können zusätzlich berücksichtigt werden.

Ob das Blitzerfoto neben dem Tempoverstoß auch die Benutzung des Geräts ausreichend belegt, hängt von der Aufnahme und dem konkreten Vorwurf ab. Mehr zu Beweislage, Tateinheit und Einspruch erklären wir im Beitrag geblitzt mit Handy in der Hand und zu schnell.

Handy am Steuer vermeiden und Bußgeld sparen​


Die meisten Ablenkungen lassen sich verhindern, bevor das Fahrzeug losrollt:

  • Ziel und Route vor dem Start eingeben
  • Smartphone sicher in einer Halterung befestigen
  • Fahrmodus oder automatische Abwesenheitsantwort aktivieren
  • Sprachsteuerung und Vorlesefunktion vorbereiten
  • wichtige Telefonate vor der Abfahrt erledigen
  • Blitzerwarnungen während der Fahrt deaktivieren

Apps mit aktiver Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen sind in Deutschland für den Fahrer verboten, auch wenn das Smartphone dabei in einer Halterung steckt. Welche zusätzlichen Folgen drohen, zeigt unser Ratgeber zur Strafe bei einer aktiven Blitzer-App.

Lässt sich eine Nachricht oder ein Anruf nicht aufschieben, bleibt nur eine sichere Lösung: anhalten, einen geeigneten Parkplatz nutzen und das Fahrzeug vollständig abstellen. Ein paar Minuten später anzukommen ist meistens angenehmer als ein Punkt in Flensburg, ein teurer Bescheid oder ein Monat ohne Führerschein.