Waffengesetz


  1. #1
    SkyHanz
    wollen wir mal das Forum bissl füllen...
    ALSO:...
    Es gibt ja seit dem 1 April das neue Waffengesetz...
    Messer mit freistehender klinge länger als 12 cm verboten, Einhandmesser verboten, Schusswaffen u.s.w. sowieso...

    Hab jetzt DAS HIER gefunden.
    Wie handhabt ihr das??? Also ich habe ein Messer bei mir im Handschuhfach liegen. 9cm klappmesser....
    ABER: erstens für das Angeln, dort ist das vorraussetzung,
    und zweitens Beruf/Hobby: wenn ich im Auto Kabel.

    ALSO: wie siehts aus^^

  2. #2
    sunshine-live
    Also ich finde das Gesetz eher unpassend. Nur weil einige Typen gleich immer durchdrehen und Leute damit verletzen. Schade eigendlich, denn ich hab auch meisten´s ein Messer einstecken so für den Alltag z.B. wenn man die Wurstverpackung nicht aufkriegt

  3. #3
    MasterEN
    Was machen die dann wenn mal ne Jagt-Messe ist?

    Die Katanas die ich auf der Berliner Messe ausstelle sind auch länger als 12cm
    wenn se da jemanden kontrollieren der son Ding kauft bezahlter das ja dreifach...

    Da gibts bestimmt auch Außnahmen.

    @SSL: Versuchs mal mit Würstchen ausm Schraubglas

  4. #4
    SkyHanz
    ich merke gerade, das der letzte Satz ja nur halb ist...

    Also
    ...Beruf/Hobby: wenn ich im Auto Kabel,
    abisoliere oder abschneiden muss.

    Und ja es gibt ausnahmen, eben diese, wo Der beruf oder das Hobby es vorraussetzt.

    EDIT: paragraphen gefunden § 42a Waffengesetz

    § 42a
    Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
    1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder
    Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein
    berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Und hier die praxis>

    ab dem 1. April 2008 gilt für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit die neue Vorschrift des § 42a Waffengesetz. ..... § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.
    Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen.


    Quelle PI-News.net

  5. #5
    HarryD
    Ich finds gut, wenn der Waffenbesitz so gut wie möglich eingeschränkt wird.
    Die Welt wird immer härter, die Typen immer kaputter.

    Ist mir lieber, er hat ein Messer als ne Pumpgun im Fall der Fälle !

  6. #6
    Falschparker
    Zitat Zitat von HarryD Beitrag anzeigen
    Ich finds gut, wenn der Waffenbesitz so gut wie möglich eingeschränkt wird.
    Die Welt wird immer härter, die Typen immer kaputter.

    Ist mir lieber, er hat ein Messer als ne Pumpgun im Fall der Fälle !

    Verbrechen werden fast immer mit illegalen Waffen begangen und davon gibt es in Deutschland Millionen. Einen Verbrecher schreckt ein striktes Waffengesetz nicht im geringsten ab.

  7. #7
    Phon
    Zitat Zitat von Falschparker Beitrag anzeigen
    Verbrechen werden fast immer mit illegalen Waffen begangen und davon gibt es in Deutschland Millionen. Einen Verbrecher schreckt ein striktes Waffengesetz nicht im geringsten ab.
    Da fällt mir nur das hier ein:

    ****motherboard.vice.com/de/read/bis-das-sek-kommt


  8. #8
    DanielNL09
    Ob man nun etwas verbietet oder nicht ... das macht es höchstens noch attraktiver. Und Straftäter interessiert sowas doch eh nicht

  9. #9
    Randler
    Hallo,
    ich sehe das Verbot sehr positiv.
    Zu was braucht man schon ein Messer im Alltag?
    Mal ganz ehrlich, ich denke darauf kann man verzichten.
    Und das Gesetz hilft dabei, dass Jugendliche nicht so leicht an ein Messer kommen.

  10. #10
    Albert23

    Die Grenze ist zu niedrig

    Hi,

    meiner Ansicht nach sollte man die zugelassen Gesamtlänge wieder vergrößern, da es für Straftaten mit Messern keinen erheblichen Unterschied macht ob die Klinge 10 15 oder 20cm Lang ist. Man kann mit allen Größen ungefähr gleich viel Schaden anrichten.
    Das man irgendwo eine Grenze ziehen muss und diese nicht zu hoch ausfällt ist klar. Aber wenn man die verbotenen Messer mal mit z.B. Küchenmesser oder Tranchiermessern vergleicht, ist der Unterschied lachhaft.