Die Grenze ist zu niedrig
Hi,
meiner Ansicht nach sollte man die zugelassen Gesamtlänge wieder vergrößern, da es für Straftaten mit Messern keinen erheblichen Unterschied macht ob die Klinge 10 15 oder 20cm Lang ist. Man kann mit allen Größen ungefähr gleich viel Schaden anrichten.
Das man irgendwo eine Grenze ziehen muss und diese nicht zu hoch ausfällt ist klar. Aber wenn man die verbotenen Messer mal mit z.B. Küchenmesser oder Tranchiermessern vergleicht, ist der Unterschied lachhaft.