Smartphone von der Steuer absetzen? (Zweites Handy)


  1. #1
    Gast
    Schönen Abend!

    Ich hätte da mal eine Frage an das Forum bezüglich den Kaufbetrag von einem neuen Smartphone von der Steuer abzusetzen. Und zwar habe ich bald die Abgabe der Steuer für das erste Quartal 2018 (bin eh schon spät dran und habe mir den Termin bereits verschieben lassen) und ich frage mich, ob es überhaupt möglich ist, auch ein zweites, also weiteres Handy als Geschäfts-Smartphone abzusetzen?

    Oder ist lediglich ein Gerät erlaubt? Weiß das einer zufällig, würde mich echt interessieren, da man sich so natürlich auch die Mehrwertsteuer noch herausholen könnte.

    Viele Grüße und noch einen schönen Restabend,
    Valentin

  2. #2
    Markus79

    Handy von der Steuer absetzen

    Hallo Valentin,

    ich bin Kleinunternehmer und habe im geschäftlichen Bereich auch 2 verschiedene Handy´s, die ich benutze und als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angegeben habe. Als Privatperson kannst du ein Smartphone natürlich nicht absetzen, dazu braucht man schon ein Gewerbe.

    Smartphone von der Steuer absetzen: Diesen Tipp sollte man unbedingt beachten!

    Für das Finanzamt soll es jedoch auch ein logischer Zusammenhang sein und das gilt nicht nur für Smartphones etc. Wenn du also ein Handy immer nur zum spielen benutzt und nicht geschäftlich, würde ich hier auf alle Fälle ehrlich bleiben, also nur als grobes Beispiel. Des weiteren kann ich übrigens einen sehr wichtigen Tipp geben. Wenn du mal ein Handy von beiden verkaufen solltest, die du als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt hast (Du erhältst ja hier die Mehrwertsteuer zurück beim Kauf), dann verkaufe es auch über das Unternehmen und nicht beispielsweise über einen privaten eBay-Account, denn so kannst du Probleme erhalten, da du ja so Vermögen von deiner Firma in den privaten Bereich umsiedelst und so auch indirekt Steuer hinterziehst.

    Mit freundlichen Grüßen.

  3. #3
    Gast

    Abschreibung Smartphone für Steuererklärung

    Ja, das mit dem Ehrlich bleiben ist echt ein guter Tipp, da kennt das Finanzamt wirklich kein Mitleid. Hatte mir damals auch über das Geschäft diverse Handy´s gekauft und dann als Abschreibung in die Steuererklärung eintragen lassen. Als ich mir neue Smartphones geholt habe, hatte ich die Dinger dann auf meinen privaten Accounts verkauft, dachte juckt eh keinen.

    Hatte wegen meinen betrieblichen Smartphones eine Unternehmensprüfung vom Finanzamt!

    Bis dann mal eine Unternehmens-Überprüfung kam, die jeden Selbstständigen innerhalb 5 Jahren mal erwischt, was ich damals nicht wusste. Es wurde dann akribisch jeder Beleg angefordert sowie Rechnungen verglichen, da es sich um einige Smartphones gehandelt hat, ist es natürlich auch sofort aufgefallen und ich hatte natürlich keine Belege. Das Geld habe ich dann quasi aus dem Unternehmen genommen, das gilt als nicht versteuert und ich musste sehr viel nachzahlen. Wäre ich ehrlich geblieben, wäre das günstiger gewesen. Naja, war da noch jung und hatte die Firma erst gegründet, aber jedenfalls absolut mein Fehler, den ich jedoch auch verantwortet habe. Jetzt bin ich schlauer.

    Es gibt da übrigens auch noch so eine AfA-Tabelle mit der Nutzungsdauer von beispielsweise Smartphones etc. Wenn mich nicht alles täuscht hat sich das erst so geändert, dass man ein Smartphone nur alle 5 Jahre abschreiben kann (Abschreibungsdauer). Hatten wohl schon zu viele gemacht, dass die sich einfach mehr teure Handy´s über den Betrieb geholt hatten. In der Regel hat man ja heutzutage alle 6 Monate ein neues Handy.

  4. #4
    thegisela

    Handy steuerlich absetzen in Österreich?

    Hi in die Runde,

    ich wollte auch mal fragen, wie es sich in 2021 verhält, wenn man sein Smartphone von der Steuer absetzen möchte. Da dieses Thema schon etwas älter ist und sich laufend im Recht etwas ändert, wollte ich mir dazu mal Informationen einholen, bevor ich mir mit teuren Geld einen Steuerberate leiste.

    Handy steuerlich absetzen in Österreich und mit Dual-SIM möglich?

    Denn ich habe mich mit einem Klamotten-Label erst vor einiger Zeit selbstständig gemacht. Das Gewerbe läuft auch in Österreich und ich nutze derzeit ebenfalls zwei Handy-Nummern. Allerdings habe ich nur ein Handy (ein iPhone 12) in dem ich dank Dual-SIM-Modus eben 2 Karten betreibe mit verschiedenen Handynummern. Darunter ist meine private und geschäftliche Nummer. Kann ich das Handy nun trotzdem von der Steuer absetzen oder darf darin die private Simkarte nicht verbaut sein?

    Außerdem wollte ich fragen, falls ich in meinen speziellen Fall das Smartphone von der Steuer absetzen kann, wo ich das Handy Steuer absetzen Feld in der Steuererklärung finden kann und wo ich es eintragen kann?

    Mfg Gisela

  5. #5
    Mobilfunker

    Einige Tipps, wie man das Smartphone von der Steuer absetzen kann

    Hallo,

    du musst dem Finanzamt auf jeden Fall plausibel erklären, wieso das Handy geschäftlich genutzt wird, um die Smartphone-Kosten von der Steuer abzusetzen. Und auch Arbeitnehmer können ein Handy von der Steuer absetzen, eine kurze Bestätigung bzw. Nachweis vom Chef kann hier helfen, die Kosten auch geltend zu machen. Wurde das in der Vergangenheit etwa vergessen, kann man hier sogar eine Rückzahlung erhalten.

    Nutzt man eine private und geschäftliche Nummer mit dem selben Handy, gilt steuerlich die 20:20 Regel

    Hat man nur ein Handy, was mit Dual-SIM betrieben wird, also darauf beispielsweise eine private und geschäftliche Nummer, dann gilt die 20:20 Regel. Hier darf man eine Handy-Pauschale für die Steuer von 20% im Monat ansetzen, jedoch aber nicht mehr als 20€.

    Hier auch ein informatives Video, das die 20:20 Regel gut erklärt:



    Übrigens: Man kann ein Smartphone bis zu 952.- Euro Brutto (was einem Netto-Betrag von genau 800.- Euro entspricht) komplett im selben Jahr als Werbungskosten absetzen.

    Jedes Jahr kann man auch kein Handy von der Steuer absetzen, denn auch hier gibt es konkrete Regelungen von der AfA. So wird derzeit etwa vorgegeben, dass der Nutzungszeitraum für ein Handy 60 Monate betragen muss. Du kannst also leider nur alle 5 Jahre so ein Smartphone von der Steuer absetzen.

    MFG;
    Mobilfunker

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