• Prepaid News: Urteil zu Restguthaben-Auszahlung, MagentaEINS-Vorteil, mehr Datenvolumen bei Aldi Talk

    Prepaid-Tarife überzeugen mit attraktiven Konditionen und gewährleisten bei angemessener Leistungsauswahl volle Kostenkontrolle. Konfliktpotenzial zwischen Verbraucher und Mobilfunkanbieter bringt das Restguthaben mit sich, dass nach Vertragsende ausgezahlt werden soll. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf stellt jetzt klar, dass die Rücksendung der SIM-Karte keine Voraussetzung für die Auszahlung sein darf. Ebenfalls im Newsticker: Prepaid-Kunden können nun vom MagentaEINS-Vorteil profitieren und Aldi Talk stellt zusätzliches Datenvolumen bereit.

    Das Angebot an Prepaid Handytarifen ist inzwischen enorm. Kunden, die ohne dauerhafte Vertragsbindung nach Herzenslust telefonieren, surfen und texten möchten, müssen kaum noch Einbußen gegenüber Vertragskunden in Kauf nehmen. Hinsichtlich verbraucherfreundlichen Konditionen und Netzqualität können selbst Discounter mit den Big Playern der Branche mithalten. Ein Nachteil hat die große Auswahl allerdings: Die Entscheidung fällt schwerer. Im Prepaid Handy Tarife Vergleich des Prepaid-Informationsportals wurden empfehlenswerte Angebote gegenübergestellt, um Verbrauchern die Recherche nach einer bedarfsgerechten Lösung zu erleichtern. Das Spektrum der gelisteten Anbieter reicht von O2 über smartmobil.de und Vodafone bis zu blau Mobilfunk und Aldi Talk. Auch der neue Tarif „Wie ich will“, der seit 30. April von Congstar präsentiert wird, ist vertreten. Durch Eingabe von Filteroptionen wie beispielsweise gewünschtes Datenvolumen, Rufnummernmitnahme oder SMS Flatrate kann die Vorauswahl an individuelle Vorstellungen angepasst und die Suche nach dem idealen Tarif beschleunigt werden. Für welche Zielgruppen Prepaid-Tarife besonders interessant sind, lässt sich im All4Phones Prepaid-Ratgeber nachlesen.




    Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Rücksendepflicht benachteiligt Kunden unangemessen

    Eigentlich sollte es für Kunden kein Problem sein ihr Restguthaben von Prepaidkarten zurückzuerhalten, wenn ihr Vertrag endet. In der Praxis sah das häufig anders aus. Viele Verbraucher wurden von Mobilfunkanbietern aufgefordert, zunächst ihre SIM-Karte zurückzusenden. Erst dann würde die Auszahlung folgen. Wie ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt, ist diese Vorgehensweise unzulässig. Dem Urteil Az.: 12 O 264/18 geht eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) voraus. Die Verbraucherschützer hatten gegen die E-Plus Service GmbH geklagt, weil diese in den Geschäftsbedingungen von Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk eine Vertragsklausel integriert hatte, wonach die Auszahlung von Restguthaben an die Rückgabe der Prepaid-Karten geknüpft war.

    Das Landgericht Düsseldorf stimmte mit der Ansicht des vzbv überein und entschied, dass die vorherige Rücksendepflicht unwirksam ist. Es gehe keine Gefahr hinsichtlich des Datenmissbrauchs von deaktivierten oder gesperrten SIM-Karten aus. Die von E-Plus angemerkte Behauptung, dass die SIM-Karten in den Wertstoffkreislauf eingebracht werden sollen, konnte das Gericht ebenfalls nicht überzeugen. Die Einführung eines derartigen Verfahrens zum Recycling sei nicht dargelegt. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, zuerst die Rücksendung der SIM-Karte zu verlangen. Diese ist nach ihrer Deaktivierung praktisch wertlos“, so der Kommentar von vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. Noch während des Klageverfahrens hat E-Plus die Vorleistungspflicht aus den Geschäftsbedingungen entfernt.


    MagentaEINS-Vorteil für Prepaid-Kundschaft und mehr Datenvolumen bei Aldi Talk

    Seit 23. Mai 2019 kommt der MagentaEINS-Vorteil auch Prepaid-Kunden zugute. Kunden der Telekom, die Mobilfunk mit Festnetz kombinieren, erhalten demnach einen exklusiven Vorteil: Zusätzlich 500 MB monatlich gratis ohne Aufpreis. Die Telekom setzt hierbei ein Prepaid-Produkt im Wert von 9,95 Euro monatlich sowie einen IP-Anschluss für mindestens 19,95 Euro pro Monat voraus. Laut Caschys Blog, einem der bekanntesten deutschen Blogs zum Thema Web, Hardware, Software und Mobile Computing, gilt das Angebot für die Tarife MagentaMobil Start M-XL, MagentaMobil Prepaid M-XL und Xtra Triple. „Allerdings ist dies auch nur dann der Fall, wenn nicht bereits ein MagentaEINS Vorteil für einen Postpaid-Tarif genutzt wird“, so die Redaktion des Technikblogs. Buchbar sei pro Haushalt jeweils ein MagentaEINS-Vorteil.

    Mehr Datenvolumen gibt es seit Kurzem auch bei Aldi Talk. Seit Anfang Mai erhalten Besitzer von Prepaid-Tarifen bis zu einem Gigabyte mehr Datenvolumen. Ein Aufpreis wird hierfür nicht verlangt. Unter anderem wurden die Bedingungen folgender Tarife mit High-Speed-Internet optimiert:

    • Paket S jetzt mit 2 Gigabyte statt 1,5 (7,99 Euro / 4 Wochen)
    • Paket M jetzt mit 4 Gigabyte statt 3 (12,99 Euro / 4 Wochen)
    • Paket L jetzt mit 6 Gigabyte statt 5 (19,99 Euro / 4 Wochen)

    Das Maximum an Surfgeschwindigkeit von 21,6 Megabit pro Sekunde bleibt unverändert.