Abmahnwahn wegen Foren-Benutzername


  1. #1
    kochkaes
    Sonntag, 12. Juni 2005
    von Sascha Hottes
    http://netzwelt.de


    Weil in seinem Forum ein Benutzer einen Markenname in seinem Profil verwendet, wurde der Webmaster des Bodybuilding-Forums "Irontest" abgemahnt. Der Anwalt setzt einen Streitwert von 100.000 Euro fest und fordert 5.206,31 Euro Honorar und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - innerhalb von drei Tagen.

    Besonders brisant: Die beanstandete Marke existiert seit 1999, wurde bisher offenbar aber noch nicht genutzt und hat noch nicht einmal etwas mit Krafsport zu tun. Weil bei Beiträgen des Foren-Nutzers aber der Name sichtbar ist, wird dem Betreiber Patrick Albers vorgeworfen, dass er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstosse. Immerhin nutze er den Namen im geschäftlichen Verkehr.

    Marke nie genutzt
    Albers Webseite finanziert sich zwar über Werbebanner und einen kleinen Onlineshop, eine kommerzielle Nutzung der Marke verneint er aber. "Der Forenbetreiber versichert an dieser Stelle, dass er weder wusste, dass dieser Markenname existiert, noch, dass es ein Forenmitglied mit diesem Namen gibt. Der betreffende Markenname wurde an keiner Stelle im geschäftlichen Verkehr benutzt. Auch wurde er nicht für gezielte Werbe- oder Indexierungszwecke z.B. in Suchmaschinen verwendet," heißt es dazu auf seiner Webseite.
    Ob man großen Forenbetreibern zumuten kann, zigtausende Registrierungen auf marken- und namensrechtliche Legalität zu überprüfen müsste vor Gericht geklärt werden. Sollte der Kläger gegen den Forenbesitzer Patrick Albers vor Gericht ziehen und dort tatsächlich Recht bekommen, dann dürfte es enorme Folgen für große, bereits existierende Foren haben. Die haben meist weitaus mehr Nutzer als das abgemahnte Forum (31.000). Da sich der Streitwert in einem solchen Fall nach Ansicht des abmahnenden Anwalts anhand der registrierten Benutzer und der Anzahl der Forenbeiträge ergibt, kämen schnell immense Abmahnkosten zusammen. Etliche private Foren müssten schnell schließen.
    Albers will sich nun mit seinem Anwalt beraten und dann eine Entscheidung fällen. Tatsächlich gibt es in dem Schreiben einige Unstimmigkeiten, etwa der zitierte Paragraph, aber auch die kurze Frist und die verlangte Einigungsgebühr.
    Einigen anderen Webmastern könnte ein ähnliches Schicksal drohen. Nach Angaben von Albers hat sich der betroffene Benutzer in mehreren Foren mit dem selben Namen registriert. Zwar nennt Albers den Namen nicht und hat entsprechende Passagen in dem Schreiben auch unkenntlich gemacht, aber nach Recherchen eines Heise-Forenmitglieds könnte es sich um den Namen "alpha-lex" handeln. Die entsprechende Marke wurde am 30.03.1999 eingetragen, im Ironsport-Forum wird der Name genutzt und wenn man in der Google-Suchmaschine nach deutschen Seiten mit dem Namen sucht, dann steht ganz oben das Ironsportforum.

  2. #2
    admin-->ToRtE
    :wallb: :wallb: :wallb: :wallb:
    das sind wieder nur anwälte die schnell viel geld verdienen wollen
    :wallb: :wallb: :wallb: :wallb:

  3. #3
    admin-->ToRtE
    Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

    Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

    Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.

    Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.

    Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.

    Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren – eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar. (ll/c't)




    Forenbetreiber wehrt sich gegen Abmahnung wegen Benutzernamens

    Der Betreiber des Internet-Forums unter www.ironsport.de, der wegen der Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym für einen Nutzer in der vergangenen Woche abgemahnt worden war, setzt sich nun dagegen zur Wehr. Albers wird vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr in seinem Internet-Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness einen namensrechtlich geschützten Begriff verwendet zu haben. Aufgrund der Anzahl der Beiträge des Benutzers, der diesen Namen als Pseudonym führt, und der Gesamtanzahl der Beiträge in dem Forum hatte der klagende Anwalt einen Streitwert von 100.000 Euro festgelegt. Albers habe es zu unterlassen, den geschützten Namen weiter in seinem Forum zu verwenden,

    Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg, hat die Vertretung des Betreibers Patrick Albers übernommen. Im Schreiben von Bahr an den Kläger, das Albers auf seiner Homepage veröffentlicht hat, nennt Bahr die Ansprüche des Klägers in jeder Hinsicht grundlos. Im Wesentlichen wiederholt er die Vorbehalte, die auch Albers selbst schon in seinen Kommentaren zu der Abmahnung festgehalten hatte.

    Auch fehlt in Schreiben von Bahr nicht der Hinweis, dass ein Forenbetreiber ohnehin erst ab Kenntnisnahme zu haften habe – wie es ständige Rechtsprechung sei. Die Ausführungen des Kollegen, meint Bahr weiter, "liegen nicht nur vollkommen neben der Sache, sonden entbehren vielmehr jeder Substanz und Grundlage". Bahr fordert den Kläger auf, auf sämtliche geltend gemachten Ansprüche zu verzichten und setzt dazu eine Frist bis zum kommenden Freitag. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Antwort eingegangen sein, so will Bahr seinem Mandanten raten, eine negative Feststellungsklage zu erheben.

    In den Bestimmungen zur Teilnahme am heise online-Forum sind beispielsweise die Regeln zur Wahl eines Pseudonyms festgelegt. Es darf "nicht identisch mit dem Namen einer anderen Person oder Institution sein oder in anderer Weise missverständlichen Charakter haben" -- eine markenrechtliche Überprüfung eines Pseudonyms durch den jeweiligen User verlangen diese Bedingungen nicht. In anderen Foren war die Wahl des eigenen Pseudonyms bisher nicht geregelt; so hat etwa der Betreiber eines Digitalkamera-Forums seine Nutzer gerade per E-Mail dazu aufgefordert, keine geschützten Bezeichnungen mehr zu verwenden. (ll/c't)

    Start: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60527
    Halbzeit: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60586
    Ende: ---

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